Fiskalvertretung

Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen in Deutschland.

Nicht zuletzt mit der Erweiterung der EU von 15 auf 27 Mitgliedsstaaten bis 2007 hat auch der Außenhandel in andere EU-Staaten weiter zugenommen.

Für Unternehmen in Drittstaaten kann es für Wareneinfuhren in EU-Staaten außerhalb Deutschlands unter bestimmten Voraussetzungen vorteilhaft sein, sich für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland durch einen Fiskalvertreter steuerlich vertreten zu lassen.

Die LSK Logistik & Service Kruse GmbH ist registrierter Fiskalvertreter nach § 22a ff. UStG. Mit uns als Partner können die logistischen Prozesse von EU-Handelsunternehmen, die weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland haben, stark beschleunigt werden.

Wir erhöhen die Liquidität unserer Kunden, da die Erwerbsteuer erst im Nachhinein erhoben wird. Als Fiskalvertreter kommen wir beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit unmittelbarer Lieferung in ein anderes EU-Land zum Einsatz.

Wir verzollen dabei die Waren schon bei der Ankunft an der EU-Außengrenze (z.B. Seehafen) zum freien Verkehr, ohne dass Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) erhoben wird.

Im Zielland ist keine weitere Zollabfertigung notwendig.

Der Importeur führt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) erst an seinem Sitz im Zuge der Erwerbsbesteuerung ab. Ihre Ware erreicht so schnell und kostengünstig jeden gewünschten Bestimmungsort in der EU.

Diese Regelung besteht in Deutschland seit 1997. Dadurch ersparen sich Unternehmen, die über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in Deutschland und die damit verbundenen Erklärungspflichten.