Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Großbritannien (Vereinigtes Königreich / künftig im Text GB) ist mit einem Austrittsabkommen am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten (der sogenannte Brexit). Es wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart.

Ab dem 01. Januar 2021 müssen für Waren von und nach GB Zollabfertigungen vorgenommen werden.

Unser Unternehmen möchte Sie bei der Zollanmeldung Ihrer Waren unterstützen und möchte Ihr zuverlässiger Zollagent sein / werden. Sprechen Sie uns bei Interesse über unser Kontaktformular gerne an.

Mit dem nachfolgenden Grobüberblick möchten wir Ihnen einige Hinweise zum künftigen Zollprozess geben. Dieser Artikel ist für Laien gedacht, ist daher nicht vollumfassend und blendet einige Aspekte aus und / oder vereinfacht diese stark.


Jetzt nicht treiben lassen*¹ siehe Anmerkung unten

 

Export nach GB:

Für Waren nach GB benötigen Sie künftig eine Ausfuhrabfertigung. Wir als erfahrene Zollagentur bieten Ihnen diese Leistung als direkter Vertreter an. Sie müssen uns nur Ihre Rechnung, samt Sendungsinformationen (z.B. Gewicht, Packstückanzahl, etc.) zukommen lassen und wir melden Ihre Ware für Sie zum Export an.

Was benötigen Sie als Ausführer der Ware noch?

  • Sie benötigen eine EORI-Nummer zu finden unter diesem Link
  • Sie sollten rechtzeitig mit Ihrem Transporteur klären, ob dieser das NCTS-Verfahren (Transitverfahren mit einem T2-Dokument) nutzt. Der Transporteur sollte für Sendungen nach GB eine NCTS-Anmeldung vornehmen und ggf. einen Raumverschluss am Fahrzeug anbringen. Das ermöglicht dem Fahrzeug ohne, dass die Ware direkt an der Grenze verzollt werden muss, zum Bestimmungsort zu befördern. Dort muss die Ware bei einem sogenannten „zugelassenen Empfänger“ oder einem Binnenzollamt gestellt (vorgeführt) und verzollt werden. Andernfalls müsste die Ware an der EU-Grenze verzollt werden, was bei dem zu erwartenden Ansturm zu erheblichen Verzögerungen führen könnte. Sie sollten sich also rechtzeitig um den richtigen Partner für den GB Transport kümmern.

    Hinweis:
    Firmen erhalten die notwendigen Zulassungen für das NCTS-Verfahren nicht von heute auf morgen. Auch ist eine Sicherheit über Steuern und Zollabgaben an den Zoll zu leisten. Diese Sicherheit kann 30 % und mehr des Warenwertes ausmachen und kann z.B. durch Barhinterlegung beim Zoll oder einer Aval-Bürgschaft erfolgen. Sollte das NCTS-Versandpapier (z.B. T2) nicht ordnungsgemäß beendet werden (z.B. Ware wurde vergessen beim zuständigen Zollamt in GB zu gestellen), haftet der Hauptverpflichtete im schlimmsten Fall für die Abgaben. Diese machen nicht wenige Spediteure ausschließlich für die eigenen Fahrzeuge / bzw. eigens transportierten Güter, da sie hier zu jeder Zeit über die Beförderung informiert sind. Andernfalls riskieren Sie sehr hohe Ausfälle.
  • Sie sollten auf Ihren Rechnungen die Warentarifnummer der Waren nennen. Damit helfen Sie dem Zolldeklaranten in GB die Zollanmeldung für Sie vorzunehmen. Unsere Schwesterfirma die UBK Unternehmens-Beratung Kruse bietet unter anderem Schulungen zu diesen Themen an.
  • Übermitteln Sie möglichst vorab Ihre Unterlagen an den Empfänger bzw. der Zollagentur des Empfängers. Dies ermöglicht dem Zolldeklaranten die Zollanmeldung vorzubereiten und so die Abfertigung zu beschleunigen. Möglicherweise wird dieser Service auch von Ihrem Transporteur vorgenommen. Bestenfalls hat diese einen Partner in GB welche die Gestellung der Ware als zugelassener Empfänger vornimmt, anschließend die Verzollung und den Nachlauf organisiert. Hier sollte der Empfänger rechtzeitig etwaige Zollvollmachten ausstellen.

 

Import aus GB:

Für Waren aus GB benötigen Sie künftig eine Einfuhrabfertigung. Wir als erfahrene Zollspedition bieten Ihnen diesen Service als direkter Vertreter an. Wir benötigen von Ihnen vorab unsere Zollvollmacht im Original per Post und dann möglichst vorzeitig vor eintreffen der Ware die Sendungspapiere (Rechnung, Packliste, etc.). Damit können wir Ihre Ware an jedem deutschen Zollamt zur Einfuhr anmelden.

Damit dies gelingt muss die künftige Drittlandsware (GB künftig Drittland = außerhalb der „Europäischen Union“ / Zollgut) über die EU-Mitgliedsstaaten mit einem NCTS-Papier (z.B. T1) im Transit befördert werden oder die Ware muss in Form einer EU-Verzollung in dem Land zum Zoll angemeldet werden, wo die Ware das erste Mal die europäische Union erreicht (z.B. Eurotunnel = Frankreich oder Fährverbindung = Frankreich).

Was benötigt der Einführer der Ware noch?

  • Sie benötigen eine EORI-Nummer zu finden unter diesem Link
  • Sie sollten vorzeitig klären wie die Einfuhrbedingungen für Ihre Ware sind und ob diese möglicherweise Einfuhrbeschränkungen unterliegen.
  • Vorab sollten Sie dem Transporteuer / Versender klären an welchem Ort die Ware zur Einfuhr verzollt werden soll. Die Einfuhrverzollung kann bei einer Sammelgutsendung auf dem Gelände des Empfangs-Spediteurs vorgenommen werden, wenn dieser zugelassener Empfänger ist. Alternativ und insbesondere bei Komplettladungen kann diese auch direkt bei einem Zollamt in Deutschland vorgenommen werden. Unser Unternehmen ist zugelassener Empfänger, gerne können Sie sich mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung setzen und den gewünschten Prozessablauf schildern.
  • Bei dem Zollamt der Einfuhrverzollung müssen unmittelbar die Einfuhrabgaben (Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer) entrichtet werden. Dieses ist möglich über Zahlung direkt an den Zoll, was jedoch zu Wartezeiten führen kann, bis die Zahlung verbucht wurde oder über ein Aufschubkonto. Unser Unternehmen hat ein Aufschubkonto für Zoll und EUST und kann dieses im Rahmen unserer Zollabfertigung ggf. verwenden. Speditionen die über das eigene Aufschubkonto Ihre Ware abfertigen, entrichten zunächst die Einfuhrabgaben für Sie an den Zoll und stellen Ihnen diese in Rechnung. Dies birgt eine nicht unerhebliche Verlustgefahr zum Beispiel bei Zahlungsausfall für verauslagte Zölle und Steuern. Aus diesem Grund arbeiten die vernünftigen Marktteilnehmer sehr umsichtig mit dem Risiko und versuchen dieses soweit möglich zu beschränken. Alternativ können Sie sich auch ein eigenes Aufschubkonto für Zoll und EUST beantragen. Unsere Schwesterfirma die UBK Unternehmens-Beratung Kruse bietet unter anderem Beratungen und Schulungen zu diesem weiteren Themen an.

 

Wenn Sie auch vom Brexit betroffen sind und mit Firmen aus Großbritannien handeln und eine geeignete Zollagentur suchen, dann bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten. Denn Sie haben einen hervorragenden Zolldienstleister gefunden, der gerne mit Ihnen zusammenarbeiten möchte.

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

*¹ Die Zeichnung wurde nach unseren Vorgaben erstellt. Den Künstler haben wir auf Facebook verlinkt.