Die sichere Lieferkette in der Luftfracht

Kunden - Information 01 / 2013

Zum 28. April endet die seitherige Zwischenlösung der Bewilligung bekannter Versender (bV) in der Luftfracht.

 

Ab diesem Termin muss der Versender von Luftfracht nach den neuen Vorschriften vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) zertifiziert sein oder die Luftfracht wird als `unsicher` eingestuft und von einem reglementierten Beauftragten (regB) einer Kontrolle zugeführt (z.B. Röntgen).

 

Es ist mit erheblichen Mehrkosten durch Kontrollen und kontrollbedingt, längeren Standzeiten Ihrer Sendung zu rechnen.

 

Aus diesem Grund entscheiden Sie sich jetzt für den Status des bekannten Versenders (bV) und vertrauen auf unsere Dienstleistungen zu diesem Thema.

 

Wir schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht / Luftpost.

 

Drei unserer Mitarbeiter besitzen die Ausbilderzulassung nach § 2 Abs. 2 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) v. 02.04.2008 für Sicherheitspersonal / -beauftrage (3+1 Stunden-Schulung),

sowie die für Anderes Sicherheitspersonal gemäß Kapitel 11.2.3.9. der VO (EU) Nr. 185/2010 (35-Stunden-Schulung)

 

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Entscheidung zur Umsetzung und Antragstellung zum bekannten Versender (bV).

 

Rufen Sie uns direkt an (Tel.: 07121 16 17 23) oder schreiben Sie uns eine Mail an .

 

Weitere Infos zum Thema: Bekannter Versender (bV)

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