Aufhebung des Freihafens Hamburg

ab 01.01.2013 in Kraft

Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg ist vom Bundestag verabschiedet worden und tritt am 01.01.2013 in Kraft. Wichtige Informationen zur Aufhebung des Hamburger Freihafens hat der Zoll für Sie hier zusammengefasst.

 

Der Zoll weist darauf hin, dass es für die betroffenen Unternehmen von eminenter Bedeutung sein wird, sich frühzeitig mit der neuen Situation und den veränderten Zollbestimmungen vertraut zu machen und diese im Hinblick auf die Relevanz für die jeweiligen eigenen Geschäftsabläufe zu prüfen. Um die optimierten Prozesse in den Unternehmen auch nach der Schließung des Freihafens beizubehalten, wird in vielen Fällen die Einrichtung eines Zolllagers die beste Lösung sein.

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