Zollunion
Kurz erklärt: Eine Zollunion ist ein Zusammenschluss mehrerer Länder, die untereinander keine Zölle erheben und einen gemeinsamen Außenzolltarif gegenüber Drittländern anwenden. Dadurch wird der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinfacht und wirtschaftlich gefördert. Gleichzeitig gelten einheitliche Regeln für Importe aus Nicht-Mitgliedsländern.
Praxisbezug: Unternehmen profitieren innerhalb einer Zollunion von vereinfachten Lieferketten, da keine Zollabfertigung zwischen den Mitgliedsstaaten erforderlich ist.
Auch gesucht unter: Zollunion Bedeutung, gemeinsame Zollpolitik, Binnenmarkt Zoll
Hinweis: Eine Zollunion unterscheidet sich von einer Freihandelszone, da zusätzlich ein gemeinsamer Außenzoll gegenüber Drittländern gilt.
Verwandte Zollbegriffe:
- Freihandelsabkommen
- Außenzolltarif