Ursprungszeugnis

Kurz erklärt: Das Ursprungszeugnis bescheinigt das Herkunftsland einer Ware für nichtpräferenzielle Zwecke. Es wird oft von Handelskammern ausgestellt und in vielen Drittstaaten bei der Einfuhr verlangt. Besonders wichtig wird das Thema bei der Einfuhr aus Drittländern, weil neben dem Zoll häufig auch Einfuhrumsatzsteuer, produktrechtliche Anforderungen und zusätzliche Unterlagen zu beachten sind. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Nachfragen der Behörden, Standzeiten und unnötige Zusatzkosten in der Lieferkette. In Suchanfragen tauchen daneben oft auch alternative oder ältere Bezeichnungen auf, zum Beispiel Certificate of Origin, Herkunftsnachweis. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Certificate of Origin und Nichtpräferenzieller Ursprung verknüpft.

Praxisbezug: Wichtig im Import sind ein belastbarer Warenwert, die richtige Warennummer und die Prüfung zusätzlicher Einfuhrvorgaben.

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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.

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