Ursprung

Kurz erklärt: Ursprung bezeichnet das Land, in dem eine Ware vollständig hergestellt oder wesentlich bearbeitet wurde, und ist entscheidend für Präferenzregelungen und Zollerhebungen.

Praxisbezug: Unternehmen müssen den Ursprung korrekt dokumentieren, um Präferenzzölle zu beanspruchen. Ursprungsnachweise sind Grundlage für zollrechtliche Vereinfachungen.

Auch gesucht unter: Warenursprung, Präferenzursprung, Ursprungsnachweis

Hinweis: Der Ursprung ist eng mit Nämlichkeit und Kumulation verbunden.

Verwandte Zollbegriffe: