Passive Veredelung
Kurz erklärt: Bei der passiven Veredelung werden Unionswaren vorübergehend aus der EU ausgeführt, im Ausland bearbeitet und anschließend wieder eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Einfuhrabgaben teilweise ermäßigt werden. Besonders wichtig wird das Thema bei der Einfuhr aus Drittländern, weil neben dem Zoll häufig auch Einfuhrumsatzsteuer, produktrechtliche Anforderungen und zusätzliche Unterlagen zu beachten sind. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Nachfragen der Behörden, Standzeiten und unnötige Zusatzkosten in der Lieferkette. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Besondere Zollverfahren und Aktive Veredelung verknüpft.
Praxisbezug: Wichtig im Import sind ein belastbarer Warenwert, die richtige Warennummer und die Prüfung zusätzlicher Einfuhrvorgaben.
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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.