Nichterhebungsverfahren
Kurz erklärt: Das Nichterhebungsverfahren ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Einfuhrabgaben vorübergehend nicht erhoben werden, etwa für humanitäre Lieferungen oder Musterwaren.
Praxisbezug: Unternehmen oder Organisationen können von der Zollstelle eine Befreiung von Abgaben beantragen. Das Verfahren erleichtert den Warenfluss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Hinweis: Das Verfahren muss beantragt und durch die zuständige Zollbehörde genehmigt werden.