Nämlichkeit

Kurz erklärt: Nämlichkeit bezeichnet im Präferenz- und Zollrecht die Übereinstimmung einer importierten Ware mit der im Präferenznachweis genannten Ware.

Praxisbezug: Bei der Prüfung von Ursprungszeugnissen überprüft der Zoll die Nämlichkeit, um Präferenzzölle korrekt anzuwenden. Änderungen an Waren können die Nämlichkeit beeinflussen.

Auch gesucht unter: Nämlichkeitsprüfung, identische Ware, Präferenznachweis Nämlichkeit

Hinweis: Die Nämlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung von Präferenznachweisen.

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