Nämlichkeit
Kurz erklärt: Nämlichkeit bezeichnet im Präferenz- und Zollrecht die Übereinstimmung einer importierten Ware mit der im Präferenznachweis genannten Ware.
Praxisbezug: Bei der Prüfung von Ursprungszeugnissen überprüft der Zoll die Nämlichkeit, um Präferenzzölle korrekt anzuwenden. Änderungen an Waren können die Nämlichkeit beeinflussen.
Auch gesucht unter: Nämlichkeitsprüfung, identische Ware, Präferenznachweis Nämlichkeit
Hinweis: Die Nämlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung von Präferenznachweisen.