Kumulation
Kurz erklärt: Kumulation bezeichnet im Zoll- und Präferenzrecht die Berücksichtigung von Ursprungsländern bei der Warenproduktion, um Präferenzabkommen korrekt anzuwenden.
Praxisbezug: Unternehmen, die Waren aus mehreren Partnerländern herstellen, können durch Kumulation den Präferenzursprung erlangen und von reduzierten Zöllen profitieren. Besonders wichtig bei regionalen Handelsabkommen.
Auch gesucht unter: Ursprungs-Kumulation, Präferenzkalkulation, kumulierte Ursprungsregeln
Hinweis: Kumulation kann bilateral oder diagonal erfolgen, je nach Abkommen und beteiligten Ländern.