Kumulation

Kurz erklärt: Kumulation bezeichnet im Zoll- und Präferenzrecht die Berücksichtigung von Ursprungsländern bei der Warenproduktion, um Präferenzabkommen korrekt anzuwenden.

Praxisbezug: Unternehmen, die Waren aus mehreren Partnerländern herstellen, können durch Kumulation den Präferenzursprung erlangen und von reduzierten Zöllen profitieren. Besonders wichtig bei regionalen Handelsabkommen.

Auch gesucht unter: Ursprungs-Kumulation, Präferenzkalkulation, kumulierte Ursprungsregeln

Hinweis: Kumulation kann bilateral oder diagonal erfolgen, je nach Abkommen und beteiligten Ländern.

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