Haftung

Kurz erklärt: Haftung im Zollrecht beschreibt die Verantwortung für die korrekte Entrichtung von Zöllen, Steuern und die Einhaltung der Zollvorschriften.

Praxisbezug: Unternehmen, Spediteure oder Vertreter können für Fehlangaben, nicht gezahlte Abgaben oder Verstöße haftbar gemacht werden. Die Haftung kann finanziell und rechtlich relevant sein.

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Hinweis: Haftungsregelungen sind im Unionszollkodex (UZK) festgeschrieben und betreffen u.a. Vertreter, Lagerhalter und Transporteure.

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