Freiverkehr
Kurz erklärt: Freiverkehr bezeichnet den Zustand, wenn Waren nach Einfuhr in das Zollgebiet der EU vollständig verzollt und für den Wirtschaftskreislauf freigegeben sind.
Praxisbezug: Sobald Waren in den Freiverkehr überführt werden, können sie frei verkauft, verarbeitet oder weitertransportiert werden. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer müssen zuvor entrichtet sein.
Auch gesucht unter: Waren im Freiverkehr, Einfuhrfreigabe, Zollfreigabe
Hinweis: Freiverkehr ist das Gegenstück zu zollrechtlich überwachten Lagern wie Freilager oder Zolllagern.