Freilager
Kurz erklärt: Ein Freilager ist ein zollrechtlich bewilligtes Lager, in dem Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass sofort Zoll oder Einfuhrabgaben fällig werden.
Praxisbezug: Unternehmen nutzen Freilager, um Waren aus Drittstaaten vor der eigentlichen Einfuhr zwischenzulagern oder auf Abruf in den freien Verkehr zu überführen. Die Lagerung erfolgt meist in bewilligten Lagerhäusern.
Auch gesucht unter: Freilager Zoll, zollrechtliches Lager, Zollfreilager
Hinweis: Freilager sind Teil der zollrechtlichen Vereinfachungen und erleichtern den Warenfluss im Importgeschäft.