FAS (Free Alongside Ship)

Kurz erklärt: FAS bedeutet, dass der Verkäufer die Ware längsseits des Schiffes im Abgangshafen bereitstellt. Ab dort trägt der Käufer Kosten und Risiko. Diese Klausel wird ausschließlich bei Seefracht verwendet und ist heute weniger verbreitet als FOB. Im Alltag ist der Begriff eng mit Transportdokumenten, Übergabepunkten, Haftungsfragen und der Abstimmung zwischen Versender, Spediteur und Zoll verbunden. Gerade an Schnittstellen zwischen Lager, Frachtführer und Zoll entstehen sonst schnell Rückfragen oder Missverständnisse, die Lieferzeiten verlängern. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Incoterms 2020 verknüpft.

Praxisbezug: Wichtig sind hier klare Zuständigkeiten zwischen Versender, Frachtführer, Spediteur und Zollbeteiligten.

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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.

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