Einfuhr
Kurz erklärt: Einfuhr bezeichnet das Verbringen von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU. Dabei entstehen in der Regel Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer. Vor der Überlassung zum freien Verkehr müssen die Waren angemeldet werden. Besonders wichtig wird das Thema bei der Einfuhr aus Drittländern, weil neben dem Zoll häufig auch Einfuhrumsatzsteuer, produktrechtliche Anforderungen und zusätzliche Unterlagen zu beachten sind. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Nachfragen der Behörden, Standzeiten und unnötige Zusatzkosten in der Lieferkette. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Einfuhrumsatzsteuer und Zolltarif verknüpft.
Praxisbezug: Wichtig im Import sind ein belastbarer Warenwert, die richtige Warennummer und die Prüfung zusätzlicher Einfuhrvorgaben.
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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.