DDU (Delivered Duty Unpaid)
Kurz erklärt: DDU war eine Incoterm-Klausel bis zur Version 2000. Sie bedeutete „geliefert unverzollt“ und wurde 2010 durch DAP ersetzt. In älteren Verträgen kann sie weiterhin gültig sein, wenn ausdrücklich vereinbart. Im Alltag ist der Begriff eng mit Transportdokumenten, Übergabepunkten, Haftungsfragen und der Abstimmung zwischen Versender, Spediteur und Zoll verbunden. Gerade an Schnittstellen zwischen Lager, Frachtführer und Zoll entstehen sonst schnell Rückfragen oder Missverständnisse, die Lieferzeiten verlängern. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Incoterms verknüpft.
Praxisbezug: Wichtig sind hier klare Zuständigkeiten zwischen Versender, Frachtführer, Spediteur und Zollbeteiligten.
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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.