DDP (Delivered Duty Paid)
Kurz erklärt: DDP bedeutet, dass der Verkäufer sämtliche Kosten und Risiken bis zur Lieferung beim Käufer trägt – inklusive Einfuhrabfertigung und Zahlung der Einfuhrabgaben im Bestimmungsland. Diese Klausel ist für Verkäufer risikoreich, da sie steuerliche Registrierungspflichten im Ausland auslösen kann. Besonders wichtig wird das Thema bei der Einfuhr aus Drittländern, weil neben dem Zoll häufig auch Einfuhrumsatzsteuer, produktrechtliche Anforderungen und zusätzliche Unterlagen zu beachten sind. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Nachfragen der Behörden, Standzeiten und unnötige Zusatzkosten in der Lieferkette. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Incoterms 2020 verknüpft.
Praxisbezug: Wichtig im Import sind ein belastbarer Warenwert, die richtige Warennummer und die Prüfung zusätzlicher Einfuhrvorgaben.
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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.