DAP (Delivered At Place)
Kurz erklärt: DAP ist eine Lieferbedingung der Incoterms 2020. Der Verkäufer trägt alle Transportkosten und Risiken bis zur Lieferung am benannten Bestimmungsort im Importland. Die Einfuhrabfertigung sowie Einfuhrabgaben übernimmt jedoch der Käufer. DAP eignet sich für alle Transportarten und wird häufig im internationalen Handel verwendet. Besonders wichtig wird das Thema bei der Einfuhr aus Drittländern, weil neben dem Zoll häufig auch Einfuhrumsatzsteuer, produktrechtliche Anforderungen und zusätzliche Unterlagen zu beachten sind. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Nachfragen der Behörden, Standzeiten und unnötige Zusatzkosten in der Lieferkette. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Incoterms 2020 verknüpft.
Praxisbezug: Wichtig im Import sind ein belastbarer Warenwert, die richtige Warennummer und die Prüfung zusätzlicher Einfuhrvorgaben.
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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.