Beistellung

Kurz erklärt: Eine Beistellung bezeichnet im Zoll- und Außenhandelskontext Materialien, Bauteile oder Waren, die ein Auftraggeber einem Hersteller oder Lieferanten kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellt, damit diese in der Produktion oder Verarbeitung verwendet werden. Die bereitgestellten Güter bleiben in der Regel im Eigentum des Auftraggebers und werden im fertigen Produkt verarbeitet oder integriert.

Praxisbezug: Beistellungen spielen häufig im internationalen Produktionsumfeld eine Rolle, etwa wenn Unternehmen Rohstoffe, Komponenten oder Werkzeuge an einen ausländischen Produzenten liefern. Zollrechtlich ist dabei wichtig, dass Beistellungen bei der Ermittlung des Zollwerts berücksichtigt werden können, wenn sie bei der Herstellung der importierten Ware verwendet wurden. Unternehmen sollten Beistellungen daher korrekt dokumentieren und in der Zollwertberechnung berücksichtigen.

Auch gesucht unter: Beistellung Zoll, Beistellung Zollwert, Beigestellte Waren Bedeutung

Hinweis: Im Zollwertrecht können Beistellungen den sogenannten Transaktionswert beeinflussen. Werden beigestellte Materialien oder Werkzeuge bei der Herstellung der Ware verwendet, müssen sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Zollwert hinzugerechnet werden.

Verwandte Zollbegriffe: