Ausfuhr
Kurz erklärt: Ausfuhr bezeichnet im Zollrecht das Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland. Jede Ausfuhr unterliegt bestimmten zollrechtlichen Vorschriften und muss in der Regel elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Dabei prüft der Zoll unter anderem, ob Ausfuhrverbote, Genehmigungspflichten oder exportkontrollrechtliche Bestimmungen zu beachten sind.
Praxisbezug: Unternehmen müssen vor einer Ausfuhr prüfen, ob für ihre Waren besondere Vorschriften gelten, etwa im Bereich Exportkontrolle, Embargos oder Genehmigungen. In den meisten Fällen erfolgt die Anmeldung über das elektronische Zollsystem ATLAS-Ausfuhr. Nach Prüfung der Anmeldung und Freigabe durch den Zoll dürfen die Waren ausgeführt werden. Eine korrekte Warennummer, Warenbeschreibung und Wertangabe sind dabei entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.
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Hinweis: Die Ausfuhr ist vom Begriff Export zu unterscheiden. Während Export ein wirtschaftlicher Begriff ist, beschreibt Ausfuhr im Zollrecht den formalen zollrechtlichen Vorgang des Verbringens von Waren aus dem Zollgebiet der EU.