Außenwirtschaftsgesetz

Kurz erklärt: Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für den Außenwirtschaftsverkehr mit dem Ausland. Es regelt den grenzüberschreitenden Handel mit Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern. Ziel des Gesetzes ist grundsätzlich ein freier Außenwirtschaftsverkehr, der jedoch aus Gründen der Sicherheit, Außenpolitik oder zur Durchsetzung internationaler Sanktionen eingeschränkt werden kann.

Praxisbezug: Für Unternehmen im Import- und Exportgeschäft ist das Außenwirtschaftsgesetz besonders relevant im Zusammenhang mit Exportkontrollen, Embargovorschriften und Genehmigungspflichten. Bestimmte Waren, Technologien oder Lieferungen in sensible Länder können genehmigungspflichtig sein. Unternehmen müssen daher prüfen, ob ihre Produkte, Kunden oder Bestimmungsländer außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Auch gesucht unter: AWG Bedeutung, Außenwirtschaftsgesetz Deutschland, AWG Exportkontrolle

Hinweis: Das Außenwirtschaftsgesetz wird durch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkretisiert. Zuständige Behörde für viele Genehmigungen und Prüfungen im Bereich Exportkontrolle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Verwandte Zollbegriffe:

  • Außenwirtschaftsverordnung
  • Exportkontrolle
  • Embargo