ATR

Kurz erklärt: Die ATR-Bescheinigung ist ein Präferenznachweis im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Sie bestätigt, dass sich Waren im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und deshalb bei der Einfuhr in das jeweils andere Gebiet grundsätzlich zollfrei behandelt werden können. Die ATR gilt nur für Industriewaren und bestimmte verarbeitete Agrarprodukte im Rahmen der Zollunion.

Praxisbezug: Unternehmen nutzen die ATR vor allem beim Export von Waren aus der EU in die Türkei oder beim Import aus der Türkei. Wichtig ist, dass die Waren tatsächlich im freien Verkehr der EU oder der Türkei sind. Die Bescheinigung wird in der Regel von der Zollstelle bestätigt und begleitet die Ware bis zur Einfuhr. Ohne eine gültige ATR können beim Import reguläre Zölle anfallen.

Auch gesucht unter: ATR Bescheinigung, Warenverkehrsbescheinigung ATR, ATR Zoll Türkei

Hinweis: Die ATR ist kein klassischer Präferenznachweis über den Ursprung der Ware. Anders als bei Ursprungsnachweisen wie der EUR.1 bestätigt sie lediglich den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb der Zollunion zwischen EU und Türkei.

Verwandte Zollbegriffe:

  • Zollunion
  • Präferenznachweis
  • EUR.1