Anschreibeverfahren
Kurz erklärt: Das Anschreibeverfahren ist eine Zollvereinfachung, bei der Unternehmen Waren direkt in ihrer eigenen Buchführung anschreiben dürfen, anstatt jede Sendung einzeln bei der Zollstelle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt dabei über interne Aufzeichnungen und eine elektronische Übermittlung an die Zollverwaltung. Voraussetzung ist eine vorherige Bewilligung durch den Zoll sowie ein zuverlässiges internes Kontrollsystem.
Praxisbezug: Besonders Unternehmen mit hohem Import- oder Exportvolumen nutzen das Anschreibeverfahren, um Zollprozesse zu beschleunigen. Waren können schneller überlassen werden, da die Anmeldung nicht mehr physisch bei der Zollstelle erfolgen muss. Voraussetzung sind unter anderem eine ordnungsgemäße Buchführung, transparente Warenbewegungen und regelmäßige Kontrollen durch die Zollbehörden.
Auch gesucht unter: Anschreibeverfahren Zoll, vereinfachte Zollanmeldung, Anschreibung in der Buchführung
Hinweis: Das Anschreibeverfahren ist Teil der zollrechtlichen Vereinfachungen im Unionszollkodex. Unternehmen benötigen hierfür eine spezielle Bewilligung und müssen bestimmte organisatorische und technische Voraussetzungen erfüllen.
Verwandte Zollbegriffe:
- Zollvereinfachungen
- Unionszollkodex
- AEO