Aktive Veredelung
Kurz erklärt: Bei der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in die EU eingeführt, verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt. Währenddessen werden Einfuhrabgaben ausgesetzt. Das Verfahren bietet erhebliche Liquiditätsvorteile, ist aber genehmigungspflichtig. Besonders wichtig wird das Thema bei der Einfuhr aus Drittländern, weil neben dem Zoll häufig auch Einfuhrumsatzsteuer, produktrechtliche Anforderungen und zusätzliche Unterlagen zu beachten sind. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Nachfragen der Behörden, Standzeiten und unnötige Zusatzkosten in der Lieferkette. Inhaltlich ist der Begriff eng mit Besondere Zollverfahren verknüpft.
Praxisbezug: Wichtig im Import sind ein belastbarer Warenwert, die richtige Warennummer und die Prüfung zusätzlicher Einfuhrvorgaben.
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Hinweis: In der Praxis werden je nach Unternehmen auch ältere, verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet. Für die fachliche Einordnung ist immer der konkrete Sachverhalt entscheidend.