Abgangsstelle
Kurz erklärt: Die Abgangsstelle ist die Zollstelle, bei der ein Versandverfahren beginnt. Sie nimmt die Versandanmeldung an, prüft die Angaben zur Ware und eröffnet das Versandverfahren. Anschließend werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung zu einer Bestimmungszollstelle transportiert. Die Abgangsstelle ist somit der Startpunkt eines Zolltransports im gemeinsamen oder unionsweiten Versandverfahren.
Praxisbezug: In der Praxis spielt die Abgangsstelle vor allem beim Versandverfahren (NCTS) eine wichtige Rolle. Unternehmen oder Spediteure melden hier Waren an, die unter zollrechtlicher Überwachung zu einer anderen Zollstelle transportiert werden sollen. Die Abgangsstelle prüft Dokumente, versieht die Sendung gegebenenfalls mit Zollplomben und übermittelt die Versanddaten elektronisch an die Bestimmungsstelle. Fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder Rückfragen durch den Zoll führen.
Auch gesucht unter: Zoll Abgangsstelle, Abgangszollstelle Bedeutung, Abgangsstelle Versandverfahren
Hinweis: Die Abgangsstelle ist ein zentraler Begriff im Versandverfahren. Gegenstücke sind die Durchgangszollstelle und die Bestimmungsstelle, die den Eingang der Waren bestätigt und das Verfahren beendet.